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   BSG, 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B   

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https://dejure.org/2006,30237
BSG, 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B (https://dejure.org/2006,30237)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B (https://dejure.org/2006,30237)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - B 11a AL 217/05 B (https://dejure.org/2006,30237)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des

    Auszug aus BSG, 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B
    Die Klägerin setzt sich nicht in der gebotenen Weise damit auseinander, ob nicht die - vom LSG in seinem Urteil maßgeblich zu Grunde gelegte - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 4. November 2003 (BVerwGE 119, 11) über den Anspruch auf Akteneinsicht und Auskunft über den Namen eines Behördeninformanten nach § 25 bzw § 83 SGB X und die in diesem Zusammenhang gebotene Abwägung der widerstreitenden Interessen unter Einschluss des Datenschutzes zu Gunsten auch des Informanten, die aufgeworfenen Rechtsfragen bereits geklärt haben.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; BVerfG NJW 1999, 304 ; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

    Auszug aus BSG, 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B
    Zur geltend gemachten Vereitelung von Schadensersatzansprüchen hätte es mindestens weiter gehender Ausführungen zum Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Strafverfahren (hierzu BVerfG NJW 2003, 501 ) und zu einem gerade dem Anzeigeerstatter zurechenbaren Schaden aus Anlass der behaupteten grundrechtswidrigen Wohnraumdurchsuchung bedurft.
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B
    Vielmehr ist dann substantiiert darzulegen, warum der zu der Rechtsfrage ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht gefolgt werden könne (vgl BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Konkretisierung - Grundrecht - Darlegungslast

    Auszug aus BSG, 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B
    Die bloße Behauptung der Verfassungswidrigkeit begründet keinen herabgesetzten Begründungsmaßstab (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 23; auch BSG, Beschluss vom 5. Mai 1994 - 12 BK 38/94).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; BVerfG NJW 1999, 304 ; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B
    Denn der Hinweis auf das Fehlen einer Entscheidung des Revisionsgerichts reicht dann nicht zur Darlegung des Klärungsbedarfs aus, wenn ein anderes oberstes Bundesgericht zu speziellen Rechtsfragen entschieden hat (vgl BSG, Beschluss vom 17. Juli 1989 - 6 BKa 63/88 - veröffentlicht in juris; ferner BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 und SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 - zur fehlenden grundsätzlichen Bedeutung nach Klärung der Rechtsfrage durch ein anderes oberstes Bundesgericht; hierzu auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B
    Denn der Hinweis auf das Fehlen einer Entscheidung des Revisionsgerichts reicht dann nicht zur Darlegung des Klärungsbedarfs aus, wenn ein anderes oberstes Bundesgericht zu speziellen Rechtsfragen entschieden hat (vgl BSG, Beschluss vom 17. Juli 1989 - 6 BKa 63/88 - veröffentlicht in juris; ferner BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 und SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 - zur fehlenden grundsätzlichen Bedeutung nach Klärung der Rechtsfrage durch ein anderes oberstes Bundesgericht; hierzu auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; BVerfG NJW 1999, 304 ; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 21.06.2006 - B 11a AL 217/05 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; BVerfG NJW 1999, 304 ; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

  • BSG, 23.10.2003 - B 11 AL 199/03 B

    Bezeichnung des Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 28.07.1977 - 5 BJ 124/77

    Recht auf Akteneinsicht - Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Überlassung von

  • BSG, 31.01.2000 - B 11 AL 271/99 B

    Verlust des Rügerechts bei der Verletzung des rechtlichen Gehörs im

  • BSG, 05.05.1994 - 12 BK 38/94

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BSG, 17.07.1989 - 6 BKa 63/88
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